1. ALLGEMEIN
1.1 Alle Angebote und Angebote von Industrial Washing Machines Limited („das Unternehmen“) sowie alle vom Unternehmen angenommenen Angebote unterliegen den folgenden Verkaufsbedingungen, die Vorrang vor allen Einkaufsbedingungen des Kunden („des Kunden“) haben.
1.2 Jeder Vertrag über Waren und/oder Dienstleistungen beinhaltet diese Verkaufsbedingungen und unterliegt englischem Recht und wird gemäß englischem Recht ausgelegt und unterliegt der ausschließlichen Zuständigkeit der englischen Gerichte.
1.3 Wenn eine oder mehrere dieser Bestimmungen von einem Gericht für nicht durchsetzbar oder nichtig befunden werden, sind nur diese besonderen Bestimmungen nicht durchsetzbar, aber die übrigen Bestimmungen dieser Verkaufsbedingungen bleiben in vollem Umfang in Kraft und wirksam.
1.4 Der Kunde erkennt an, dass der Kunde aufgrund einer mündlichen oder schriftlichen Zusicherung oder Garantie, die von oder im Namen des Unternehmens abgegeben wurde und nicht in diesen Verkaufsbedingungen dargelegt ist, keinen Kaufvertrag mit dem Unternehmen abgeschlossen hat.
1.5 Alle anderen Bedingungen oder Garantien sind im gesetzlich zulässigen Umfang von jedem Vertrag zwischen dem Unternehmen und dem Kunden ausgeschlossen.
1.6 Änderungen dieser Verkaufsbedingungen haben keine Wirkung, sofern sie nicht schriftlich vom Unternehmen akzeptiert werden.
2. SPEZIFIKATION
2.1 Das Unternehmen behält sich das Recht vor, die Spezifikationen von Waren ohne vorherige Rücksprache mit dem Kunden zu ändern, sofern eine solche Änderung nicht den Standard der vorherigen Spezifikation beeinträchtigt oder den speziellen Anforderungen in der Bestellung des Kunden widerspricht. Wenn Spezifikationen vom Kunden zu liefern sind, hat der Kunde diese innerhalb einer angemessenen Frist bereitzustellen, damit das Unternehmen die Lieferung innerhalb der angegebenen Frist abschließen kann. Jegliche Änderungen der Spezifikationen durch den Kunden nach Auftragserteilung können mit zusätzlichen Kosten verbunden sein.
2.2 Alle Pläne, Abbildungen usw. sollen einen allgemeinen Überblick über unsere Vorschläge geben und sind weder für Einzelheiten noch für endgültige Größen oder Arrangements verbindlich. Alle Zeichnungen/Spezifikationen werden unter der ausdrücklichen Bedingung geliefert, dass sie privat und vertraulich behandelt werden und ohne unsere schriftliche Zustimmung nicht kopiert oder an Dritte weitergegeben werden dürfen.
2.3 Alle Abmessungen, Gewichte, Leistungen, Kapazitäten oder sonstigen Angaben von Maschinen oder anderen Gütern sind ungefähre Angaben, sofern nicht anders angegeben, und geringfügige Abweichungen stellen daher weder eine Vertragsverletzung dar noch begründen sie Ansprüche gegen uns. Alle Angaben können jederzeit berichtigt werden.
2.4 Sofern nicht anders gewünscht, arbeitet das Unternehmen mit seinen eigenen Standardkomponenten.
3. TITEL UND RISIKO
3.1 Das Eigentum an den Waren verbleibt beim Unternehmen und geht erst auf den Kunden über, wenn der Kunde den vollen fälligen Preis (in bar oder in ausgezahltem Guthaben) für die gelieferten Waren und alle anderen Beträge bezahlt hat, die dem Unternehmen aus irgendeinem Grund geschuldet sind oder werden könnten. Bis zu dem Zeitpunkt, zu dem die vollständige Bezahlung der Waren beim Unternehmen eingegangen ist, verwahrt der Kunde diese Waren oder jegliche Gelder, die dem Verkaufserlös aus dem Verkauf entsprechen, als Treuhänder für das Unternehmen und lagert die Waren (ohne zusätzliche Kosten für das Unternehmen) getrennt von allen anderen Waren des Unternehmens oder Dritter so, dass sie leicht als Eigentum des Unternehmens erkennbar bleiben.
3.2 Wenn die Zahlung (oder Teilzahlung gemäß unseren Einkaufsbedingungen) der gelieferten Waren überfällig ist oder wenn eine Handlung oder ein Verfahren eingeleitet wird, das die Zahlungsfähigkeit des Kunden betrifft, kann das Unternehmen nach vorheriger Ankündigung, unbeschadet seiner anderen Rechte, die Waren oder andere vom Unternehmen gelieferte Waren nach eigenem Ermessen wieder in Besitz nehmen und kann selbst, seine Mitarbeiter oder seine Vertreter alle Räumlichkeiten betreten, in denen diese Waren zu diesem Zweck aufbewahrt werden.
3.3 Alle Risiken in Bezug auf die Waren gehen mit der Lieferung an den Standort des Kunden auf den Kunden über.
4. PREIS
4.1 Der Warenpreis ist der Angebotspreis des Unternehmens, der für das Unternehmen bindend ist, sofern der Kunde das Angebot des Unternehmens innerhalb von 30 Tagen annimmt. Alle angegebenen Preise verstehen sich in Pfund Sterling, sofern nicht anders angegeben.
4.2 Der Preis versteht sich ohne Mehrwertsteuer, die zu dem am Tag der Mehrwertsteuerrechnung geltenden Satz fällig ist.
4.3 Sofern das Unternehmen nichts anderes vereinbart hat, verstehen sich alle Preise ohne Versandkosten.
5. BEZAHLUNG
5.1 Die normalen Zahlungsbedingungen des Unternehmens für Maschinen sind:
ZAHLUNG (BRITISCHE STANDARDBEDINGUNGEN)
35% Anzahlung bei offizieller Bestellung (nicht erstattungsfähig).
60% Bei Fertigstellung in unseren Werken und vor der Auslieferung
5% Spätestens 28 Tage ab Lieferdatum
ZAHLUNG (STANDARDBEDINGUNGEN FÜR ÜBERSEE)
35% Anzahlung bei offizieller Bestellung (nicht erstattungsfähig).
65% Bei Fertigstellung in unseren Werken und vor der Auslieferung
5.2 BEZAHLUNG FÜR ERSATZTEILE ODER SERVICE — Nur 30 Tage netto. Bei Service/Renovierungskosten über 5.000£ kann je nach Vereinbarung eine Kaution verlangt werden.
Für die Wiedereinlagerung zurückgesandter Waren wird eine Verwaltungsgebühr von 15% erhoben, sofern sie nicht fehlerhaft oder falsch sind. Die Beförderung wird in voller Höhe in Rechnung gestellt. Wir behalten uns das Recht vor, die erhobene Gebühr zu ändern.
5.3 Maßgebend ist die Zahlungsfrist.
5.4 Wenn der Kunde die angeforderte Vorauszahlung nicht leistet, ist das Unternehmen nicht verpflichtet, dem Kunden Waren zu liefern.
5.5 Wenn der Kunde dem Unternehmen keine gemäß dem Vertrag fälligen Beträge zahlt, ist der Kunde verpflichtet, dem Unternehmen ab dem Fälligkeitsdatum der Zahlung Zinsen auf diesen Betrag zu zahlen
zu einem jährlichen Zinssatz von 4% über dem Basiszinssatz der Barclays Bank plc, der täglich anfällt, bis die Zahlung vor oder nach dem Urteil erfolgt ist. Das Unternehmen behält sich das vor
Recht, Zinsen gemäß dem Gesetz über verspätete Zahlung von Handelsschulden (Zinsen) von 1998 geltend zu machen.
6. LIEFERUNG
6.1 Die Lieferung der Ware erfolgt erst, wenn die Ware in unserem Werk vertragsgemäß geprüft und die Lieferung vollständig bezahlt ist. Alle Änderungen oder Korrekturen, die der Kunde bei dieser Inspektion verlangt, müssen schriftlich erfolgen und, sofern das Unternehmen damit einverstanden ist, nach Abschluss erneut überprüft werden. Vor der Lieferung muss ein Annahmebescheid von einem Vertreter des Kunden unterzeichnet werden. Sollte der Kunde es aus irgendeinem Grund ablehnen, die Ware vor der Lieferung zu prüfen, wird die Zahlung vor der Lieferung sofort fällig und es wird davon ausgegangen, dass der Kunde die Ware akzeptiert hat und kann nach Lieferung der Ware das Recht verlieren, Mängel geltend zu machen.
6.2 Sofern das Unternehmen nichts anderes schriftlich vereinbart hat, erfolgt die Lieferung der Ware am Standort des Kunden.
6.3 Es liegt in der Verantwortung des Kunden, die Ausrüstung vom Transport zu entladen und sie in ihrer betriebsbereiten Position auf seinem Gelände aufzustellen. Vorbehaltlich der anderen Bestimmungen dieser Verkaufsbedingungen übernimmt das Unternehmen keine Haftung für Schäden an der Ware, an den Räumlichkeiten des Kunden, an Waren oder für Verletzungen von Personen, unabhängig davon, welche Ursache sie verursacht haben.
6.4 Obwohl das Unternehmen alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen wird, um die Waren zum für die Lieferung angegebenen Zeitpunkt (gemäß den Bedingungen unseres Angebots) zu liefern, haftet das Unternehmen nicht für die Folgen einer verspäteten Lieferung, unabhängig von deren Ursache. Der Kunde hat kein Recht auf Schadensersatz oder auf Kündigung des Vertrags wegen verspäteter Lieferung.
6.5 Wenn eine Maschine oder Ausrüstung vom Unternehmen fertiggestellt wird, um einen bestimmten Liefertermin einzuhalten, und wenn diese Maschine aus einem Grund, auf den das Unternehmen keinen Einfluss hat, nicht bis zu diesem Datum geliefert werden kann, behält sich das Unternehmen das Recht vor, angemessene Lagerkosten zu berechnen — entweder in unserem Werk oder in einem externen Lager. Alle damit verbundenen Kosten für das Heben, Laden und Transport werden zu den Kosten hinzugerechnet.
6.6 Wenn schriftlich vereinbart wurde, dass das Unternehmen die Installation vornimmt, hat der Kunde alle notwendigen Einrichtungen bereitzustellen, einschließlich eines geeigneten Zugangs zum Standort, ordentlichen Fundamenten, die bei der Lieferung der Anlage bereit sind, ausreichender Beleuchtung, Stromversorgung, Entwässerungseinrichtungen, Wasserversorgung und geeignetem Schutz. Sofern nicht ausdrücklich erwähnt, beziehen sich die Angebote ausschließlich auf Bauarbeiter, Schreiner, Maurer, Klempner, Maler, Elektriker oder andere Handwerksarbeiten. Solche Arbeiten im Zusammenhang mit dem Vertrag müssen so rechtzeitig ausgeführt werden, dass wir nicht daran gehindert werden. Sollten uns jedoch aufgrund dieser Behinderung oder aufgrund von Verzögerungen, Unterbrechungen, Überstunden, Fehlern usw., für die wir nicht verantwortlich sind, zusätzliche Kosten entstehen, werden diese zusätzlichen Kosten dem Vertragspreis hinzugefügt und entsprechend bezahlt.
7. GARANTIEREN
7.1 Für alle Waren wird eine Garantie von 12 Monaten ab Lieferdatum gewährt. Die Haftung des Unternehmens für Mängel an der Ausrüstung beschränkt sich auf den Ersatz defekter Artikel oder Materialien oder die Ausstellung entsprechender Gutschriften oder die Gewährung einer Rückerstattung oder anderer Ausgleichsmaßnahmen, die das Unternehmen nach eigenem Ermessen unter den gegebenen Umständen für angemessen hält. Das Unternehmen übernimmt gegenüber dem Kunden keinerlei Haftung für direkte, indirekte oder Folgeschäden oder Gewinnverlust, den der Kunde erleidet.
7.2 Alle Mängel oder Probleme mit der Ware müssen dem Unternehmen schriftlich gemeldet werden, wobei genau anzugeben ist, um welches Problem es sich handelt. Ein Vertreter des Kunden muss den Bericht unterschreiben. Das Unternehmen haftet nicht für die Behebung von Problemen oder Mängeln, wenn der Kunde solche Mängel oder Probleme nicht entsprechend meldet oder wenn der Kunde versucht, solche Mängel oder Probleme ohne Zustimmung des Unternehmens zu beheben.
7.3 Der Besuch eines Kunden vor Ort im Rahmen dieser Garantie erfolgt, sofern nicht anders vereinbart, nur von Montag bis Freitag zwischen 8 und 18 Uhr. In allen Fällen ist eine entsprechende Bestellnummer erforderlich, und das Unternehmen behält sich das Recht vor, gegebenenfalls die Standardtarife in Rechnung zu stellen. Jede Arbeit am Wochenende oder außerhalb der Geschäftszeiten wird entsprechend berechnet.
7.4 Wenn davon ausgegangen wird, dass ein Problem durch Fahrlässigkeit des Kunden in irgendeiner Form verursacht wurde, werden die vollen Kosten der Reparaturarbeiten berechnet, einschließlich aller beschädigten Komponenten. Wenn Reparaturarbeiten aufgrund von Fahrlässigkeit des Kunden als notwendig erachtet werden, muss der Kunde die behördliche Anordnung bestätigen, bevor mit den Arbeiten begonnen wird. Alle Reparaturarbeiten werden nach dem jeweils geltenden Stundensatz berechnet, einschließlich Reise- und Kilometerleistung sowie Ersatzteile.
7.5 Nach Ermessen des Unternehmens können defekte Komponenten zur Reparatur im Rahmen der Garantie an die Geschäftsräume des Unternehmens zurückgeschickt werden. Unter diesen Umständen liegt es in der Verantwortung des Kunden, sicherzustellen, dass alle auf diese Weise zurückgegebenen Waren versichert sind. Das Unternehmen haftet nicht für Waren, die während des Transports verloren gehen oder beschädigt werden. Eine vollständige Kopie unserer technischen Servicetarife ist auf Anfrage erhältlich.
7.6 Das Unternehmen empfiehlt eine regelmäßige Wartung durch seine engagierten Techniker oder einen zugelassenen Subunternehmer/Vertreter. Das Unternehmen empfiehlt außerdem, beim Kunden einen angemessenen Vorrat an Ersatzteilen vorzuhalten.
7.7 Es wird hiermit akzeptiert, dass jeder Kauf der Ausrüstung des Unternehmens nach den eigenen Bewertungsverfahren des Kunden in gutem Glauben getätigt wurde und das Unternehmen nicht verpflichtet ist, bestimmte Leistungsstandards oder Abnahmekriterien einzuhalten, sofern dies nicht vertraglich vereinbart und offiziell dokumentiert ist.
7.8 Ungeachtet anderer Klauseln dieser Verkaufsbedingungen beschränkt nichts in diesen Verkaufsbedingungen die Haftung des Unternehmens für Tod oder Verletzung, die durch Fahrlässigkeit oder Betrug verursacht wurden.
8. VERSICHERUNG
Eine vollständige Kopie der Versicherungsdaten des Unternehmens ist auf Anfrage erhältlich.
9. STORNIERUNG
Im Falle einer Stornierung durch den Kunden erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass die Anzahlung, die bei der Erteilung einer offiziellen Bestellung geleistet wurde (oder falls eine solche Anzahlung nicht geleistet wurde),
alle fälligen und geschuldeten Beträge werden vom Unternehmen einbehalten.
10. HÖHERE GEWALT
Das Unternehmen haftet nicht für die Nichterfüllung seiner Verpflichtungen aus dem Vertrag, soweit dieses Versäumnis auf Umstände zurückzuführen ist, auf die es keinen Einfluss hat.